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Alle Angaben auf der Web-Seite "Sicherheit" erfolgen ohne Gewähr.
Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" der
Gesetzlichen Unfallversicherung:
http://www.bc-verlag.de/UVVen/93/inhalt.HTM
Praktische Tips für den Aufbau
von Lasern und Strahlengängen
Laserbereiche - meist ganze Räume - kennzeichnen. Bei Laserbetrieb Zugang
einschränken, Warnlampe einschalten.
Not-Aus Schalter vorhanden und leicht erreichbar?
Strahlengang , nicht in Augenhöhe, d.h. auch an die Kopfhöhe beim Sitzen denken!
Strahlengang in undurchsichtigen Rohren führen (falls möglich)
Beim Einbau optischer Elemente mögliche Reflexe bedenken und nach Einbau bei möglichst
geringer Laserleistung prüfen.
Auch diffuse Reflexe haben meist einen hohen gerichteten Anteil und können bei Lasern der
Klasse 4 Schaden anrichten.
Nicht benötigte Flächen optischer Elemente schwärzen.
Optische Elemente nicht lose im Strahlengang aufstellen.
Strahlfänger und Abschirmungen verwenden. Durch geschickte Wahl wird der Strahlengang
übersichtlich und sicher!
Neue Mitarbeiter sind von erfahrenen Personen einzuweisen. Gäste sind auf die vorhandenen
Gefahren hinzuweisen.
Verhaltensregeln zum Schutz vor Laserstrahlung in Forschungslabors
Jeder ist für die Sicherheit in seinem Bereich verantwortlich!
Vor jeder Handlung genau die Auswirkungen überlegen!
Laserschutz- bzw. Justierbrillen tragen, für gute Raumbeleuchtung sorgen.
Wege freihalten, Arbeitsplätze aufgeräumt halten.
Vor dem Ein-/Ausbau optischer Elemente Laserstrahl blockieren.
Arbeiten mehrere Personen am selben Experiment, Strahl nur nach Warnung freigeben.
Beim Bücken Augen schließen und von Strahlquelle abwenden.
Uhren, Schmuck, Gürtelschnallen etc. können Reflexe erzeugen.
Vorsicht bei der Benutzung von Werkzeug, auch dadurch Reflexe möglich.
Laserklassen
(siehe genau: http://www.bc-verlag.de/UVVen/93/inhalt.HTM)
Entsprechend der Gefährlichkeit für den Menschen sind die
Laser in Geräteklassen eingeteilt. Die Klassifizierung nach DIN VDI 0837
"Strahlungssicherheit von Lasereinrichtungen ..." erfolgt vom Hersteller.
Klasse
1
Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich. |
Klasse
2
Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700
nm). Sie ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich auch für das
Auge. |
Klasse
3 A
Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der
Strahlungsquerschnitt durch optische Instrumente verkleinert wird. Ist dies nicht der
Fall, ist die ausgesandte Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm)
bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s), in den anderen Spektralbereichen auch bei
Langzeitbestrahlung, ungefährlich. |
Klasse
3 B
Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen
auch für die Haut. |
Klasse
4
Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und
gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die
Laserstrahlung kann Brand- oder Explosionsgefahr verursachen. |
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