Sicherheit

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Alle Angaben auf der Web-Seite "Sicherheit" erfolgen ohne Gewähr.

Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" der Gesetzlichen Unfallversicherung:
http://www.bc-verlag.de/UVVen/93/inhalt.HTM

Praktische Tips für den Aufbau von Lasern und Strahlengängen

Laserbereiche - meist ganze Räume - kennzeichnen. Bei Laserbetrieb Zugang einschränken, Warnlampe einschalten.
Not-Aus Schalter vorhanden und leicht erreichbar?
Strahlengang , nicht in Augenhöhe, d.h. auch an die Kopfhöhe beim Sitzen denken!
Strahlengang in undurchsichtigen Rohren führen (falls möglich)
Beim Einbau optischer Elemente mögliche Reflexe bedenken und nach Einbau bei möglichst geringer Laserleistung prüfen.
Auch diffuse Reflexe haben meist einen hohen gerichteten Anteil und können bei Lasern der Klasse 4 Schaden anrichten.
Nicht benötigte Flächen optischer Elemente schwärzen.
Optische Elemente nicht lose im Strahlengang aufstellen.
Strahlfänger und Abschirmungen verwenden. Durch geschickte Wahl wird der Strahlengang übersichtlich und sicher!
Neue Mitarbeiter sind von erfahrenen Personen einzuweisen. Gäste sind auf die vorhandenen Gefahren hinzuweisen.


Verhaltensregeln zum Schutz vor Laserstrahlung in Forschungslabors

Jeder ist für die Sicherheit in seinem Bereich verantwortlich!
Vor jeder Handlung genau die Auswirkungen überlegen!
Laserschutz- bzw. Justierbrillen tragen, für gute Raumbeleuchtung sorgen.
Wege freihalten, Arbeitsplätze aufgeräumt halten.
Vor dem Ein-/Ausbau optischer Elemente Laserstrahl blockieren.
Arbeiten mehrere Personen am selben Experiment, Strahl nur nach Warnung freigeben.
Beim Bücken Augen schließen und von Strahlquelle abwenden.
Uhren, Schmuck, Gürtelschnallen etc. können Reflexe erzeugen.
Vorsicht bei der Benutzung von Werkzeug, auch dadurch Reflexe möglich.


Laserklassen
(siehe genau:
http://www.bc-verlag.de/UVVen/93/inhalt.HTM)

Entsprechend der Gefährlichkeit für den Menschen sind die Laser in Geräteklassen eingeteilt. Die Klassifizierung nach DIN VDI 0837 "Strahlungssicherheit von Lasereinrichtungen ..." erfolgt vom Hersteller.

Klasse 1
Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich.
Klasse 2
Die zugängliche Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich auch für das Auge.
Klasse 3 A
Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlungsquerschnitt durch optische Instrumente verkleinert wird. Ist dies nicht der Fall, ist die ausgesandte Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm) bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 s), in den anderen Spektralbereichen auch bei Langzeitbestrahlung, ungefährlich.
Klasse 3 B
Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut.
Klasse 4
Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- oder Explosionsgefahr verursachen.

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